Bürokratie rund um die Geburt

Kündigt sich Nachwuchs an, ist das mit großer Freude aber auch mit einem ganzen Haufen Bürokratie rund um die Geburt verbunden. Es fängt damit an, dass man sich überlegen muss, ob die Wohnung auf Dauer noch groß genug sein wird. Geht über die Organisation der Erstausstattung bis hin zur Bürokratie rund um die Geburt eines Babys. 

Vor der Geburt

Elternzeit einreichen

Grundsätzlich steht allen Eltern in einer Festanstellung eine gesetzliche Elternzeit von bis zu 36 Monaten zu. Auch wenn man gemeinhin sagt, dass Elternzeit beantragt werden muss, ist dies im Grunde falsch. Elternzeit wird nicht beantragt, sondern vielmehr erklärt. Euer Arbeitgeber/Eure Arbeitgeberin ist dazu verpflichtet, Euch die Elternzeit zu gewähren. Deine Elternzeiterklärung musst Du schriftlich abgeben. und am Besten bestätigt Ihr Arbeitgeber sollte Ihnen die gewährte Elternzeit auch schriftlich. Der Antrag auf Elternzeit kann formlos gestellt werden. Allerdings muss klar ersichtlich sein, wie lange Du in Elternzeit sein wirst. Außerdem ob und wenn ja, ab wann Du noch während Deiner Elternzeit beabsichtigst, ggf. in Teilzeit zu arbeiten. Zusätzlich sollte eine Bescheinigung über den erwarteten Geburtstermin Deiner Frauenärztin bzw. Deines Frauenarztes beigelegt werden.

Das Wichtigste in Kürze
  • Du hast ein Anrecht auf insgesamt 36 Monate Elternzeit. Davon darfst Du maximal zwölf Monaten auch noch nach dem dritten und bis zum vollendeten achten Lebensjahr Deines Kindes nehmen. 
  • Die Zeiten des Mutterschutzes nach der Geburt eines Kindes sind Bestandteil des gesamten Elternzeitanspruchs von maximal drei Jahren. Allerdings bescheinigt der Arbeitgeber Müttern die gewährte Elternzeit erst ab dem Tag nach dem Ende der Mutterschutzfrist. 
  • Du darfst Deine Elternzeit stückeln, aber auch gleichzeitig oder überlappend mit dem anderen Elternteil in Anspruch nehmen.
  • Mütter müssen ihre Elternzeit sieben Wochen vor dem Ende der (verlängerten) Mutterschutzfrist beantragen.
  • Vätermüssen ihren Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit beim Arbeitgeber einreichen. Ein Kündigungsschutz für Väter besteht ab acht Wochen vor Antritt und bis zum Ende der Elternzeit.

Damit es beim Elterngeldbezug während der Elternzeit nicht zur Überschneidung von Kalender- und Lebensmonaten kommt, solltest Du die Elternzeit nach Lebensmonaten Deines Kindes beantragen.

Gut zu wissen! 
  • Wenn Du Elterngeld Plus beantragst, verlängert sich der Bezugszeitraum für das Elterngeld – denn ein Bezugsmonat Basiselterngeld entspricht zwei Bezugsmonaten Elterngeld Plus. Entsprechend länger muss Du gegebenenfalls auch Elternzeit beantragen!
  • Wird die Elternzeit vor der Geburt eines Geschwisterkindes nicht beendet, besteht während der Mutterschutzfrist für das neue Baby kein Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss. 
  • Selbstständige und Gewerbetreibende haben keinen Anspruch auf Elternzeit. Sie stellen sich selbst von der Arbeit frei und erklären dies der Elterngeldstelle schriftlich.

Ausführliche Informationen und weitere Tipps zur Elternzeit findest Du hier!

Mutterschaftsgeld beantragen

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt allen Müttern, die in einem Arbeitsverhältnis stehen während der Schutzfristen Mutterschaftsgeld. Das heißt, ab der zehnten Woche vor der Entbindung bis zur achten Woche nach der Entbindung und selbstverständlich inklusive dem Entbindungstag gezahlt. 

Es muss allerdings eine der folgenden Voraussetzung erfüllt sein:

  • Ein Arbeitsverhältnis besteht
  • Das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig gekündigt wurde.
  • Ein Arbeitsverhältnis nach Beginn der Schutzfrist aufgenommen wird.
  • Eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld besteht.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhältst Du bis zu maximal 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt Dein durchschnittlicher Nettolohn den Betrag von 13 Euro pro Tag, ist die Arbeitgeberseite verpflichtet, die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen. So dass in aller Regel der Bezug von Mutterschaftsgeld und/oder Arbeitgeberzuschuss das Gehalt zu fast 100 Prozent ersetzt. 

Mutterschaftsgeld musst Du spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei Deiner Krankenkasse beantragen. Du benötigst dazu eine Bescheinigung über Deine Schwangerschaft von Deiner Frauenärztin bzw. Deinem Frauenarzt und den voraussichtlichen Geburtstermin. Darüber hinaus benötigst Du noch das entsprechende Formular Deiner Krankenkasse oder aber einen formlosen Brief. (ggf. LINK auf vorformulierten Brief)

Gut zu wissen:

Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld. Sie können allerdings vom  Bundesversicherungsamt ein Mutterschaftsgeld in Höhe von einmalig 210 Euro erhalten. Dieser Betrag wird dann nicht auf das Elterngeld angerechnet.

Ausführliche Informationen und weitere Tipps zum Mutterschaftsgeld findest Du hier!

Vaterschaft anerkennen

Solltest Du als Vater nicht mit der Mutter verheiratet sein, musst Du die Vaterschaft offiziell anerkennen. Diese kannst Du sowohl vor als auch nach der Geburt auf dem Standesamt, dem Jugendamt, dem Amtsgericht oder aber bei einer Notarin/ einem Notar anerkennen lassen. Du benötigst dafür allerdings immer die persönliche Zustimmung der Mutter. Sollten Sie nicht anwesend sein können, muss Du die Einverständniserklärung schriftlich vorgelegen. Außerdem benötigst Du die Geburts- oder Abstammungsurkunden beider Elternteile. Sollte keiner dieser Urkunden vorliegen, ist auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch ausreichend. Und last but not least, Eure Personalausweise – Deiner und der der Mutter.

Schnellstmöglich nach der Geburt

Geburtsurkunde abholen

Die Geburtsurkunde ist das wichtigste Dokument überhaupt. Sie wirst Du bei allen weiteren Behördengängen benötigen. Su solltest sie daher als aller erstes beantragen, bzw. Innerhalb der ersten Woche abholen. Normalerweise wird Dein Kind schon im Krankenhaus angemeldet und Du musst die Urkunde nur noch im Standesamt des Geburtsortes im Empfang nehmen. 

Als Nachweis benötigst Du:

  • Personalausweis
  • Geburtsbescheinigung des Krankenhauses
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

Seid Ihr nicht verheiratet, benötigst Du außerdem:

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Vaterschaftsanerkennung, falls schon vorhanden

Krankenversicherung anmelden

Eine der ersten „Amtshandlungen“ nach der Geburt muss die Anmeldung Deines Nachwuchs bei der Krankenkasse des Hauptversicherten/der Hauptversicherten oder des meistverdienenden Elternteils sein. Dazu solltest Du zunächst bei Deiner Krankenkasse anrufen und Dir die Formulare schicken lassen. Bei den meisten Versicherungen findest Du die Formulare aber auch online auf der Website. Selbstverständlich benötigst Du für den Antrag die Geburtsurkunde. Liegt der Krankenkasse alles vor, kommt die Versichertenkarte für das Baby meist schon nach nur zwei Wochen.

Einwohnermeldeamt 

Auch beim Einwohnermeldeamt Deines Wohnortes solltest Du Dein Kind schnellstmöglich anmelden. Dazu benötigst Du die Geburtsurkunde, Deinen Personalausweis oder Pass und ggf. noch die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung. 

Innerhalb der ersten drei Monate

Elterngeld beantragen

Etwas mehr Zeit hast Du, wenn es um die Beantragung des Elterngeldes geht. Allerdings: Je früher Du Dich mit dem Thema Elterngeld auseinander setzt, desto besser stehen die Chancen, dass Du das Optimum an Elterngeld für Dich und Deine Familie rausholst. (LINK zur Beratung) Allerdings solltest Du das Elterngeld innerhalb der ersten drei Monate beantragen, da es lediglich drei Monate rückwirkend ausgezahlt wird. Eine Liste der Elterngeldstellen findest Du hier (LINK). 

Um Elterngeld zu beantragen, benötigst Du:

  • Geburtsbescheinigung des Kindes mit dem Verwendungszweck „für Elterngeld“ im Original
  • Für Babys, die außerhalb Deutschlands in einem Land der Europäischen Union geboren wurden, reicht eine Kopie der Geburtsurkunde. Kam Ihr Kind außerhalb der EU zur Welt, benötigen Sie für die Antragstellung eine beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde.
  • von beiden Elternteilen: eine Kopie vom Personalausweis bzw. vom Reisepass und dem aktuellen Aufenthaltstitel
  • Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid über Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen vor und nach der Entbindung
  • alle Einkommensnachweise für den Bemessungszeitraum
  • Nachweis über die vom Arbeitgeber gewährte Elternzeit
  • ggf. Nachweis über den Arbeitgeberzuschuss während der Mutterschutzfristen
  • ggf. Nachweis über den Bezug von Krankentagegeld auf Grund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung plus ärztliches Attest
  • ggf. Bewillingungs- und Aufhebungsbescheide über Einkommensersatzleistungen im Bemessungszeitraum (AlG I, Kinderzuschlag)
  • ggf. Elterngeldbescheide für ältere Geschwisterkinder, wenn der Bezug in den Bemessungszeitraum für das Baby hineinreicht
  • ggf. Nachweis (Arbeitgeberbescheinigung oder Selbsteinschätzung) für Einkünfte aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit während des Elterngeldbezuges

Ausführliche Informationen sowie zahlreiche Tipps und Tricks rund um das Elterngeld zum findest Du hier! 

Du möchtest Dir schon mal ungefähr ausrechnen, wie viel Elterngeld Euch zusteht: Nutze unseren Elterngeldrechner. 

Bis zum vierten Lebensjahr

Kindergeld beantragen 

Richtig viel Zeit kannst Du Dir lassen, wenn es darum geht das Kindergeld bei er Familienkasse der Agenturen für Arbeit zu beantragen. Dieser Antrag kann nämlich bis zum vierten Lebensjahr Deines Kindes erfolgen. Für die Beantragung benötigst Du die Geburtsurkunde im Original, sowie den Antragsvordruck. Diesen gibt es bei der jeweils zuständigen Familienkasse – meist als Download auf der Website.

Kinderreisepass anfordern

Solltest Du oder solltet Ihr in den ersten Monaten schon eine Reise mit Eurem Nachwuchs planen, um beispielsweise die Elternzeit zu nutzen, benötiget Ihr einen Kinderreisepass für Euer Neugeborenes. Beantragen kannst Du diesen direkt nach der Geburt. Der Kinderreisepass ist bis zum 12. Lebensjahr des Kindes gültig und muss immer dann erneuert werden, wenn das Kind nicht mehr erkennbar ist. In den ersten Jahren geht das schnell. 

Dafür benötigten Unterlagen sind:

  • Biometrisches Passbild des Babys
  • Geburtsurkunde
  • Zustimmung beider Elternteile. Ist nur einer anwesend, muss die Vollmacht des anderen vorgelegt werden. 

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