Dein Recht als Schwangere am Arbeitsplatz

Es heißt zwar immer so schön: „Schwangerschaft ist keine Krankheit“. Dennoch ist eine Schwangerschaft nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.  Insbesondere dann, wenn Du während deiner Schwangerschaft erwerbstätig bist. 

Als Schwangere giltst Du in Deutschland als besonders schutzbedürftig.  Daher gilt für Dich das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Aber nicht nur während der Schwangerschaft, sondern auch darüber hinaus, während der Entbindung und Stillzeit.

Mutterschutz ist Teil des Arbeitsschutzes 

Das Mutterschutz ist Teil des Arbeitsschutzes, was nichts anderes bedeutet, als dass Dein Arbeitgebender sich daran zu halten hat. Er oder sie ist per Gesetz dazu verpflichtet, für deine physische und psychische Gesundheit, aber auch die deines Kindes zu sorgen. Alle Arbeitsbedingungen müssen so gestaltet werden, dass sie mit deiner Schwangerschaft und später deiner Stillzeit vereinbar sind.  Was gilt es zu beachten? Was darf einer Schwangeren zugemutet werden, was nicht?

Aber, der Arbeitgebende muss darüber informiert sein, dass du schwanger bist. Je früher du deine Vorgesetzten also über deine Schwangerschaft informierst, desto früher greift für dich auch das Mutterschutzgesetz. 

Für dich als Schwangere gilt:

  • Du darfst jetzt keine Arbeiten mehr erledigen, bei denen eine erhöhte Unfallgefahr beseht. Also Arbeiten bei denen die Gefahr besteht, dass du ausrutschen, fallen oder abstürzen könntest. Auch der Umgang mit bestimmten Maschinen ist für dich ab der Bekanntgabe der Schwangerschaft verboten.
  • Du darfst jetzt nicht mehr mit giftigen oder radioaktiven Stoffen hantieren. Das gilt auch für Röntgenstrahlungen oberhalb eines bestimmten Grenzwertes. Auch darfst du  nicht in Kontakt kommen mit Krankheitskeimen, wie sie im Labor oder auf bestimmten Stationen in Krankenhäusern anzutreffen sind. 
  • Darüber hinaus darfst du weder großem Lärm, noch starker Hitze beziehungsweise extremer Kälte ausgesetzt sein und selbstverständlich auch nicht starken Erschütterungen.
  • Lasten, die schwerer als fünf Kilogramm sind, darfst du ab jetzt nicht mehr regelmäßig anheben oder tragen.
  • Ab dem dritten Monat deiner Schwangerschaft darfst du auch nicht mehr in Beförderungsmitteln, wie Zug, Bus, Taxi oder Flugzeugen arbeiten.
  • Ab der 21. Schwangerschaftswoche darfst du nicht länger als vier Stunden am Stück stehen müssen.
  • Aufgaben,  bei denen du dich oft recken, strecken, bücken, beugen oder auf Leitern steigen musst, dürfen von dir nicht mehr ausgeführt werden.
  • Hast du bisher an einem Fließband gearbeitet, an dem eine vorgegebene Leistung erbracht, bzw. im Akkord gearbeitet werden muss, dann darfst du das jetzt nicht mehr. 
  • Auch darfst du nicht mehr zwischen 20 und 6 Uhr, sowie sonn- und feiertags und nicht länger als 8,5 Stunden am Tag oder 90 Stunden im Zeitraum von zwei Wochen arbeiten, wenn du älter als 18 Jahre bist. Bist du jünger als 18, darfst du täglich nicht mehr als 8 Stunden und in zwei aufeinanderfolgenden Wochen nicht mehr als 80 Stunden arbeiten.  

Findest du dich in der Aufzählung wieder? Wenn ja, ist dein Arbeitgebender dazu verpflichtet, dir eine andere Aufgabe zukommen zu lassen. Diese Aufgabe darf dich aber weder finanziell noch in der Hierarchie schlechter stellen. 

Vorläufiges Beschäftigungsverbot

Greift das Mutterschutzgesetz bei dir und setzt dein Arbeitgebender die Schutzmaßnahmen nicht oder noch nicht um, darf er dich solange nicht beschäftigen, bis er alle erforderlichen Schutzmaßnahmen umgesetzt hat. Im Zweifelsfall kann es Sinn machen, Kontakt zur Aufsichtsbehörde aufzunehmen. Meistens hilft es aber auch schon, sich mit dem Betriebsrat zusammen zu setzen. Erst wenn gar nichts mehr geht, kannst du noch immer zu deiner Frauenärztin oder deinem Frauenarzt gehen und sie oder ihn bitten, dir ein vorläufiges Beschäftigungsverbot zu bescheinigen. 

Bildnachweis: Pexels – Yan Krukov

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