Elterngeld und Zuschuss zur Kinderbetreuung

„Kann man Elterngeld beziehen und gleichzeitig einen finanziellen Zuschuss zur Kinderbetreuung erhalten?“

Die klare Antwort ist: „Ja. Wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst.“

Anrecht auf Betreuungsplatz

Grundsätzlich haben alle Kinder ab dem zweiten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Sind die Eltern beziehungsweise das erziehungsberechtigte Elternteil zu mehr als 50 Prozent erwerbstätig, arbeitssuchend oder befinden sich in einer Ausbildung, gilt dieser Anspruch sogar schon vor dem ersten Geburtstag. 

Anrecht auf Zuschuss vom Jugendamt

Daher haben alle, die Elterngeld beziehen und gleichzeitig erwerbstätig sind, schon mal ein Anrecht auf einen Betreuungsplatz. Aber ein Betreuungsplatz kostet in aller Regel Geld – je nach Wohnort unterschiedlich viel. Manchmal muss du lediglich für die Verpflegung der eigenen Kinder finanziell aufkommen. Manchmal, insbesondere wenn es sich um eine private Kindertagesstätte oder Betreuung handelt, kann es richtig teuer werden. Erhaltet ihr den Kinderzuschlag, Wohngeld oder weitere Leistungen, entfallen die Ge­bühren für euch automatisch. Eltern mit geringem Einkommen können einen Zuschuss vom örtlichen Jugendamt erhalten. Allerdings nur, wenn die Kinderbetreuungsstätte öffentlich gefördert wird. Ob auch ihr diesen Zuschuss erhaltet, hängt ab von

  • eurem Einkommen.
  • der Anzahl Kinder in eurer Familie.
  • dem Umfang der benötigten Kinderbetreuung. (Es sollten mehr als 6 Stunden pro Woche sein.) 
  • und last but not least, von eurem Wohnort. 

Wichtig ist aber auch, dass die Tagespflege für dein Kind tatsächlich erforderlich und selbstverständlich auch geeignet ist. Um sicherzustellen, dass die Tagespflegeperson geeignet ist, sollte die Vermittlung über das Jugendamt erfolgen. 

Zuschuss beantragen

Da sich die Regelungen je nach Stadt oder Gemeinde unterscheiden, gibt es keine generelle Vorgehensweise. Den Antrag auf die Übernahme bzw. Bezuschussung der Kinderbetreuungskosten findest du aber auf der Seite des für dich zuständigen Jugendamtes unter „Antrag für auf Übernahme von Beiträgen für Tageseinrichtungen (Kindergarten, Kinderkrippe, Hort)“. Hier müsst ihr dann detaillierte Angaben zu eurer Erwerbstätigkeit, euren Einkünften – auch Kindergeld für eventuell weitere Kinder, Wohnverhältnissen und finanziellen Belastungen machen. Anhand dieser Zahlen errechnet das Jugendamt dann, wie viel Zuschuss ihr erhaltet. 

Gut zu wissen:

  • Die Bezuschussung gilt nur für Kitas, die durch öffentliche Gelder gefördert werden. Also nicht für private Kindertagesstätten. 
  • Ist euer Einkommen so gering, dass ihr noch nicht einmal die Verpflegung in der Kita oder sonstige Sonderkosten übernehmen könnt, könnt ihr auch für diese Kosten einen Zuschuss beantragen. 
  • Die Gebühren für die Kindertagesstätte werden rückwirkend bis zum Datum der Antragstellung gestellt. Daher gilt: Je früher ihr den Antrag stellt, desto besser.
  • Sollet ihr einen Zuschuss erhalten und umziehen oder sollten sich eure Einkommensverhältnisse ändern, müsst ihr dies umgehend dem Jugendamt melden. Das muss dann nämlich die Bewilligung neu prüfen. 

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