Elternzeit rum und kein Kitaplatz in Sicht 

Die Elternzeit ist vorbei, der Kitaplatz aber noch nicht frei. Was sich erst mal wie Fake-News anhört, passiert leider viel zu oft. Was Ihr jetzt machen könnt, verraten wir Euch hier. 

Noch immer sind Kita-Plätze in Deutschland hart umkämpft. Besonders in den größeren Städten, aber auch vor kleineren macht er nicht Stopp. Das Instituts der Deutschen Wirtschaft stellt im März 2020 fest, dass für unter Dreijährige 342.000 öffentlich geförderte Betreuungsplätze in Kindertagesstätten und bei Tagesbetreuungspersonen fehlten. Tendenz leider steigend. 

Aber das ist nicht die einzige Herausforderung. Selbst wenn man einen Kitaplatz gefunden hat, stehen die meisten dieser Plätze erst ab August zur Verfügung. Wenn jetzt aber die Elternzeit schon Monate vorher endet, bzw. der Elterngeldbezug nicht bis August geplant ist, muss die Zeit überbrückt werden. Jetzt könnte man meinen, dass man das doch eigentlich planen kann. Aber dem ist nicht so. Denn als Eltern müsst ihr schon vor der Geburt des Kindes festlegen, wann ihr wie lange in Elternzeit gehen wollt. Gleichzeitig könnt ihr euch aber erst nach der Geburt um einen Kitaplatz bewerben. Wann der Platz dann frei wird,  erfahren die meisten aber erst drei bis vier Monate vor dem Wiedereinstieg. Für manche Eltern dann das unschöne sowohl berufliche als auch finanzielle Folgen haben.

Die Beraterinnen von elterngeld.net raten Eltern stets, sich schon vorab genau diese Situation vor Augen zu halten und immer einen Plan B oder gar C zu haben. Denn leider ist es so, dass sollte keine Betreuung vorhanden sein, es nicht nur zu einem Verdienstausfall sondern sogar zu einer Kündigung kommen kann. Tritt der worst case nämlich ein, können die Eltern gleich aktiv werden. „Unter Umständen kann die Elternzeit verlängert werden oder vielleicht können auch die Großeltern unterstützen,“ so die Beraterinnen. 

Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung

Laut § 24 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches VIII habt ihr als Eltern seit 2013 einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Der Anspruch besteht aber erst ab dem 1. Lebensjahr. Ist das Kind noch nicht ein Jahr alt, hast du nur dann einen Anspruch, wenn du erwerbstätig oder arbeitssuchend bist. Da es aber nur so wenige Betreuungsplätze gibt, kann das mit der Klage schwierig werden. Sandra Runge, Anwältin und Autorin des Buches „Don’t worry, be Mami: Juristisches Know-how rund um Schwangerschaft, Geburt und Elternsein“, weiß: „Eine Verpflichtungsklage auf Zuteilung eines Kitaplatz ist in der Regel nur dann erfolgreich, wenn in der Gemeinde auch tatsächlich Kitaplätze zu vergeben sind.“ 

Kinderbetreuung Plan B

Ist kein Betreuungsplatz vorhanden, solltet ihr euch eigenständig auf die Suche nach einer Alternative machen. Das kann zum Beispiel ein Platz bei einer Tagespflegeperson sein oder einer in einer privaten Kindertagesbetreuung. Denn, „haben Sie eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind gefunden, sollten Sie dies dann bei der Gemeinde melden, denn unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie einen Anspruch auf eine Kostenerstattung von öffentlicher Hand,“ so Runge. „Darüber hinaus können Verdienstausfälle eingeklagt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem fehlenden Kindergartenplatz stehen. Wichtig ist aber immer, dass zunächst das Jugendamt bei der Suche nach einer Betreuung eingeschaltet wurde, denn um einen Klage einzureichen, muss nachgewiesen werden, dass das Jugendamt keinen adäquaten Platz finden konnte.“ 

Das private Kinderbetreuungsnetzwerk

Arbeitest du bei einem familienbewussten Unternehmen? Dann sollte dein erster Anruf der Personalabteilung gelten. Erkundige dich, ob dein Arbeitgeber einen Familienservice eingekauft hat. Viele Familienservices helfen bei der Suche nach eine Alternative für die Kinderbetreuung. 

Oder hör dich doch mal im Kollegenkreis um. Vielleicht gibt es bei deinem Arbeitgeber ein Elternnetzwerk, das sich auch um solche Dinge kümmert. Frag, wie andere es machen. Welche Tipps sie für dich haben. 

Was natürlich auch immer möglich ist, ist sich ein eigenes Netzwerk aufzubauen. Sicherlich hast du während der Schwangerschaft andere Schwangere kennengelernt, die vielleicht sogar in der gleichen Situation sind. Schon mal darüber nachgedacht, dass ihr euch bei der Betreuung gegenseitig unterstützt.  Oder haben deine Freunde auch gerade Nachwuchs bekommen und wären bereit, sich eine zeitlang auch um deinen zu kümmern. 

Wie sieht es mit den eigenen Eltern oder Geschwistern aus? Können die einspringen? 

Auch möglich wäre es, für die Übergangszeit ein Au-Pair zu beschäftigen. Entweder ein klassisches Au-Pair, das dann zwischen sechs Monaten und einem ganzen Jahr bei Euch/Dir bleibt oder einer Granny Au-Pair. Noch nie davon gehört? Granny Au-Pairs sind erfahrenere Frauen, die für ein paar Wochen oder Monate in eine Familie kommen. Anbieter eines solchen Programms ist die Agentur Granny Au-Pair.

In manchen Städten und Gemeinden kann man auch Leihomas engagieren. Hier ist allerdings das Problem, dass diese Leihomas in aller Regel nur immer mal wieder sporadisch kommen. Aber einen Versuch ist es allemal wert. Und wer weiß, vielleicht triffst du ja auf eine Leihoma, die sich das sehr gut vorstellen kann, mal für einen überschaubaren Zeitraum, auf dein Baby aufzupassen. Unterstützung bei der Suche findest Du auf granny-als-nanny.de und betreut.de.

Der alternative Arbeitsplatz mit Kinderbetreuung

Schon mal daran gedacht, in einem Coworking Space mit Kinderbetreuung sein. Funktioniert natürlich nur mit einem Schreibtischjob hat und auch nur dann, wenn es ein solches Angebot in der näheren Umgebung gibt. Die gute Nachricht ist: Coworking Spaces schießen gerade wie Pilze aus dem Boden. Einfach mal „Coworking“ und deine Stadt googlen. Du wirst überrascht sein. Aber selbst dann, wenn der nächste Coworking Spaces nicht gleich um die Ecke ist, kann sich aber lohnen, die Fahrtzeit auf sich zu nehmen. Insbesondere dann, wenn beispielsweise der Arbeitgebende finanziell unterstützt oder ein Anspruch auf Kostenerstattung durch die Gemeinde besteht.

Es gibt sogar schon Arbeitgebende, die dieses Angebot für ihre Mitarbeitenden mit einem festen Kontingent einkaufen – übrigens nicht nur für Eltern, die Zeit überbrücken müssen. Wie die Kinderbetreuung in solch einem Coworking Space regelt ist, ist sehr verschieden. Mal übernehmen Profis die Betreuung, mal wechselt man sich mit den anderen dort tätigen Eltern ab. Ähnliches gilt für den Schreibtisch. Mal kann er flexibel für einige Stunden, mal muss er für einen Zeitraum fest angemietet werden. Auch können die Arbeitsplätze nicht nur für einige Stunden angemietet werden, sondern es muss ein Vertrag über eine längere Laufzeit abgeschlossen werden. 

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