Geburt unter Corona – Wer darf mit?

Noch ist die Pandemie nicht überstanden. Auch wenn es im öffentlichen Leben kaum mehr Einschränkungen gibt, in den Geburtshäusern und Kreissälen sind die Regulierungen für eine Geburt unter Corona zum Teil noch sehr strikt. 

In den meisten der knapp 630 Kreißsälen Deutschlands darf eine Begleitperson bei der Geburt dabei sein. Laut dem Infektionsschutzgesetz vom 25. November 2021 sind Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher dazu verpflichtet, sich vor Dienstantritt bzw. vor dem Besuch zu testen. In aller Regel darf dieser Test nicht älter als 24 Stunden sein und muss in einem offiziell anerkannten Testzentrum durchgeführt worden sein. Der Nachweis über das negative Testergebnis muss vorgelegt werden und während des gesamten Besuch besteht Maskenpflicht. 

Regelungen der Geburtskliniken sehr individuell

Wie genau die Regelungen zur Geburtsbegleitung allerdings umgesetzt werden, unterliegt den einzelnen Geburtskliniken. In den meisten Häusern darf dein Partner oder deine Partnerin nur während der eigentlichen Geburt anwesend sein. Das heißt, dass er oder sie in aller Regel nicht bei dir sein kann, während du auf der Wochenbettstation bist und auf den Beginn der Geburt wartest. Es kann allerdings sein, dass es in deiner Geburtsklinik so geregelt ist, dass er/sie zumindest während der offiziellen Besuchszeit bei dir sein kann. Oftmals dann aber auch nur für eine Stunde. 

Erst dabei, „wenn die Geburt richtig los geht.“

Auch gibt es Kliniken, in denen die Begleitperson erst gegen Ende der Geburt, also während der „Austrittsphase“ in den Kreißsaal darf. Wie das in deinem Fall geregelt ist, entnimmst du der Webseite der von dir ausgewählten Klinik. Auf manchen Webseiten wird diese Phase als die „entscheidende Phase der Geburt“ bezeichnet, auf anderen als „wenn die Geburt richtig los geht“. 

Begleitperson darf nicht wechseln

Dass immer nur eine Person begleiten darf, heißt auch, dass es immer ein und dieselbe Person sein muss. In den meisten Kliniken wird auch darauf bestanden, dass diese Person, befindet sie sich einmal im Kreißsaal, diesen nicht mehr verlassen darf. Es ist immens wichtig, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden. 

Solltest Du noch eine weitere Person bei der Geburt dabei haben wollen, empfiehlt es sich, das vor der eigentlichen Geburt zu klären. So gibt es beispielsweise Kliniken, die zusätzliche Begleitung durch eine Doula – eine geburtserfahrene Frau, die einer Gebährenden während der gesamten Geburt zu Seite steht – erlauben. Wichtig: eine Doula ist keine Hebamme!

Kreißsaalverbot. Und jetzt?

Es kommt nur selten vor, aber es kann passieren, dass deine Begleitperson nicht mit in den Kreißsaal darf. Das ist in aller Regel dann der Fall, wenn die Klinik auf die 2G Regelung besteht und deine Begleitperson nicht geimpft ist oder sie akut an Corona leidet. 

Was du tun kannst:

  • Plan B: Suche dir noch eine weitere Begleitperson, die geimpft ist und nicht an Corona erkrankt.
  • Such dir eine Geburtsklinik, in der eine Begleitperson zugelassen ist. In der die Regelungen nicht ganz so strikt sind. 
  • Wende dich mit deinem Anliegen an die Patienten-/Patientinnenvertretung der Klinik und erkläre, warum du dich bei der Geburt gerne begleiten lassen willst. 
  • Solltest du der Meinung sein, dass du es nicht alleine schaffst, frage ob es eine Härtefallregelung gibt. 

Bildnachweis: Pixels – craig adderley

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