Du bist schwanger und möchtest es am Liebsten in die Welt hinausposaunen. Verständlich. Für die Meisten gibt es nichts schöneres, als Eltern zu werden. Während sich die zukünftigen Omas, Opas, Onkel und Tanten sowie der gesamte Freundeskreis sicherlich mit Euch freuen, kann es sein, dass Eure Chefs der Nachricht nicht mit ganz so viel Enthusiasmus begegnen. Um so wichtiger, sich vorher ein paar Gedanken darüber zu machen, wann und wie Du Deinen Chefs über darüber in Kenntnis setzt, dass Du schwanger bist.
Was sagt das Gesetz zum Mutterschutz
Arbeitnehmerinnen sind laut Gesetz dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber umgehend über die Schwangerschaft zu unterrichten. Allerdings handelt es sich bei diesem Gesetz um eine Soll-Vorschrift. Das heißt, es ist der Schwangeren selbst überlassen, wann sie ihrem Chef die Schwangerschaft mitteilt. Da eine Schwangerschaft für die meisten Frauen den Alltag nicht verändert, kann es sinnvoll sein, die ersten drei Monate abzuwarten. Denn leider kann es in der ersten Phase der Schwangerschaft zu Komplikationen kommen, die zu einem ungewollten Schwangerschaftsabbruch führen. Eine Ausnahme gibt es allerdings. In Arbeitsbereichen, in denen eine Beschäftigung Schwangerer absolut verboten ist, muss der Arbeitgeber schnell informiert werden.
Der Mutterschutz
Einen großen Vorteil hat es allerdings, die Chefin oder den Chef zeitnah über die Schwangerschaft zu informieren. Denn sobald diese von der Schwangerschaft erfährt, greift das Mutterschutzgesetz und der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Schutzbestimmungen für die werdende Mutter umzusetzen. Schwangeren ist beispielsweise Nachtarbeit, Mehrarbeit und das Tragen von schweren Lasten nur noch bedingt zumutbar. Außerdem müssen sie ausreichend Gelegenheit haben, sich während der Arbeit zu setzen. Zusätzlich gilt, dass Mitarbeiterinnen im Mutterschutz nicht gekündigt werden kann. Wird von Seiten des Arbeitgebers eine Kündigung ausgesprochen, kann die Arbeitnehmerin aber noch immer innerhalb einer Frist von zwei Wochen ihre Schwangerschaft bekannt machen und so die Kündigung rückwirkend unwirksam machen.
„Schon gehört?!“ Sie ist schwanger!
Gerüchte verbreiten sich schneller, als so mancher lieb ist. Kam mit der Schwangerschaft die berühmt-berüchtigte Morgenübelkeit? Dann solltest Du Deine Chefs besser frühzeitig ins Vertrauen ziehen. Denn sobald die Kolleginnen und Kollegen merken, dass etwas nicht stimmt, wird es in der Gerüchteküche zu brodeln anfangen. Alle werden sich darüber spekulieren, ob Du schwanger bist oder nicht. Das Gespräch sollte dann auch nicht auf dem Flur oder zwischen Tür und Angel stattfinden, sondern ganz offiziell mit Termin.
Der Wiedereinstieg beginnt vor dem Ausstieg
Das Gespräch mit Deinen Vorgesetzten ist immer ein vertraulich. Wenn Du nicht möchte, dass deine Kolleginnen und Kollegen von deiner Schwangerschaft erfahren, darf diese Information auch nicht weitergegeben werden. Denk aber daran: Der Bauch wächst. Auf Dauer wirst Du nicht verheimlichen können, dass Du schwanger bist. Deshalb: Je früher, desto besser. Spätestens während deines Mutterschutzes müssen die Kollegen und Kolleginnen Aufgaben von dir übernehmen. Je früher die Umverteilung deiner Aufgaben geregelt wird, desto reibungsloser wird die Übergangszeit und der Wiedereinstieg verlaufen.
Damit das Gespräch zu deinen Gunsten verläuft, solltest Du folgende 3 Tipps befolgen:
- Wähle einen Termin, der Stressfreiheit garantiert. Ungeeignete Termine sind Montag früh oder Freitag Nachmittag.
- Bereite dich gut vor. Wie lange willst Du in Elternzeit gehen? Wer soll Deine Aufgaben übernehmen? Wirst Du während der Elternzeit erreichbar sein oder vielleicht sogar in Teilzeit arbeiten?
- Bring die Bescheinigung über die Schwangerschaft und den von der Ärztin oder dem Arzt errechnete Geburtstermin.
Vorgesetzte schätzen es, wenn sie frühzeitig „im Bilde“ sind und planen können. Ganz besonders dann, wenn Du während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest.
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